Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Die folgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen wurden am 25.08.2022 erstellt. Wir sind bemüht unsere AGBs immer am aktuellsten Stand zu halten. Neuerungen werden von uns zeitnah publiziert.
Allgemeine Mietbedingungen
I. Fahrzeugbenutzung
- Durch die Übernahme des Fahrzeugs bestätigt der Mieter, dass das Fahrzeug die nötige Verkehrssicherheit besitzt und dementsprechendes Zubehör (Warndreieck, Warnweste, Erste Hilfe-Set etc.) sich im Fahrzeug befinden. Außerdem bestätigt der Mieter durch die Übernahme zumindest einen Fahrzeugschlüssel und den nötigen Zulassungsschein (Gelber Zettel) erhalten zu haben. Alle Schäden, welche zeitlich vor der Miete entstanden sind, werden schriftlich/bildlich festgehalten.
- Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder von angegebenen Zusatzfahrern, welche im Überlassungsvertrag vermerkt sind, gefahren Der Hauptmieter haftet zur Gänze für Schäden, welche durch Zusatzfahrer (aber auch Dritte, die nicht als Zusatzfahrer angeführt sind) auftreten.
- Der Mieter darf das KFZ ausschließlich in verkehrsüblicher Weise, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des österreichischen Kraftfahrgesetzes 1967 und der Gegebenheiten des KFZ (zulässige Belastung usw.) benutzen.
- Es ist dem Mieter strengstens untersagt ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters an Motorsport- oder Rennevents teilzunehmen. Das gewerbliche Nutzen zum Beispiel: Weitervermietung oder eine andere Form des Personentransports ist ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters untersagt. Auslandsfahrten sind strengstens untersagt, außer es liegt eine schriftliche Bestätigung des Vermieters vor. Bei zuwiderhandeln wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von 250 Euro (inkl. MwSt.) erhoben.
- Mietpreise verstehen sich exklusive Ladekosten. Blockiergebühren, welche während oder nach eines Ladevorgangs erhoben werden, sind vom Mieter zu zahlen.
- Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens untersagt.
- Das Fahrzeug ist im selben Zustand zurückzubringen, wie es übernommen wurde.
- Wird das Fahrzeug außerhalb der vereinbarten Geschäftszeit zurückgebracht, haftet der Mieter für Schäden, die bis zum Anfang der Geschäftszeit und der tatsächlichen Übernahme des Vermieters auftreten.
- Die Mietzeit kann nur mit schriftlicher Zusage des Vermieters verlängert werden.
- Wird das Fahrzeug (inklusive Fahrzeugdokumente, Schlüssel und Zubehör) nicht innerhalb der im Mietvertrag angegeben Zeit zurückgebracht, hat der Vermieter das Recht, eine Vertragsstrafe in der Höhe von 100 Euro (inkl. MwSt.) pro Tag zu erheben. Die dadurch entstanden Folgekosten (Mietausfälle etc.) fallen dem Mieter zur Last und sind von diesem zu erstatten.
- Der Vermieter hat das Recht, Mängel innerhalb von 72 Stunden nach der Rückgabe, gegenüber dem Mieter zu beanstanden. Dies gilt insbesondere für Mängel, die nicht offensichtlich ersichtlich sind. Zum Beispiel: defekte Federung/ ungewöhnliche Geräusche bei höherem Tempo, die auf einen Schaden zurückzuführen sind, etc.
II.Versicherung
- Das Fahrzeug ist laut Österreichischen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Vollkasko versichert. Der Selbstbehalt für den Mieter ist wie folgt:
- Totalschaden/ Parkschaden/ Diebstahl: 1.500 € inkl. MwSt.
- Reifen/Felgenschäden: je Schaden 350 € inkl. MwSt.
- Bei sonstigen Schäden wird der Selbstbehalt von 1.500 € inkl. MwSt. einbehalten, bis die tatsächliche Schadenshöhe, durch eine Fachwerkstatt festgestellt wurde. Die Kosten und Reparaturen durch die Fachwerkstatt sind bis zur Höhe des Selbstbehalts vom Mieter vollständig zu tragen.
III. Schadensabwicklung
- Bei einem Unfall (mit oder ohne Schaden am Fahrzeug) oder sonstigen Beschädigungen des Fahrzeuges muss die Polizei zur Unfallaufnahme hinzugezogen werden. Dies trifft insbesondere bei Personenschäden zu.
- In jedem Fall ist ein Unfallbericht auszufüllen und dieser dem Vermieter vorzulegen.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter umgehend über neue Schäden zu informieren.
- Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, muss das Fahrzeug ordnungsgemäß gesichert und abgestellt werden.
IV. Reparatur
- Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vorab über alle Reparaturen zu informieren.
- Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs verursacht werden, sind vom Mieter zu tragen.
- Reifen,- Glas,- oder Frostschäden sind in jedem Fall vom Mieter zu tragen.
V. Haftung
- Sollte der Mieter seine vertragliche Pflicht durch schuldhaftes Verhalten missachten, haftet dieser für die dadurch entstanden Schäden. Dies inkludiert Schadensnebenkosten, Kosten für Gutachten (Sachverständiger, Werkstattkosten), Rechtsverfolgung, Abschleppen und insbesondere Mietausfall. Die Mietausfallkosten betragen 175 Euro (inklusive. MwSt.) für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht für den Vermieter nutzbar ist.
- Der Mieter haftet unbeschränkt bei zumindest grob fahrlässiger Handlung, Einfluss von Drogen oder Alkohol während dem Fahren, Fahrerflucht oder allen anderen Fällen, in denen die Benutzung eines KFZ unzulässig sind.
- Der Mieter haftet für alle gesetzlichen Verstöße, – auch von Dritten verursachte -, in Österreich und im Ausland.
VI. Stornierung
- Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag jederzeit vor Mietbeginn, ohne Angaben von Gründen zu stornieren.
- Sollte der Vermieter einen Verdacht haben, dass das Fahrzeug nicht sachgemäß bedient wird, hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag jederzeit aufzulösen.
- Die Mietkosten sind vom Mieter bis zum Tag der Auflösung zu bezahlen.
- Alle Kosten, die zur Wiederbeschaffung des Fahrzeuges entstehen, trägt der Mieter.
- Der volle Mietbetrag ist spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn zu zahlen. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag aufzulösen und die damit verbunden Stornierungsgebühren einzufordern.
- Die Stornierungsgebühren für den Mieter sind wie folgt:
- 7 Tage vor Anmietung: volle Rückerstattung
- 7-4 Tage: 80% Rückerstattung der Gesamtmiete
- 4-2 Tage: 50% Rückerstattung der Gesamtmiete
- 1 Tag: 25% Rückerstattung der Gesamtmiete
- Am Tag der Anmietung: Keine Rückerstattung der Gesamtmiete
- Sollte im Rahmen der Stornierung eine Verschiebung des Termines erfolgen, kann der Vermieter die Stornierungsgebühr erlassen. In diesem Fall muss eine Verschiebung des Termins schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach der Stornierung bekanntgegeben werden. Eine Verschiebung ist maximal 2-mal zulässig und darf nicht länger als 6 Monate in der Zukunft liegen.
- Der Vermieter hat in diesem Fall das Recht, die Gesamtmiete bis zum neuen Mietbeginn einzubehalten.
- Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag fristlos und kostenfrei zu kündigen, sollte das Fahrzeug nicht fahrbereit sein und kein Ersatzfahrzeug vom Vermieter gestellt werden.
VII. Zusatz
- Der Mieter ist mit einer Speicherung seiner persönlichen Daten durch den Vermieter einverstanden.
- Alle Abweichungen zu diesem Vertrag müssen in schriftlicher Form erfolgen.
- Alle Punkte in diesem Vertrag sind unabhängig voneinander gültig, auch wenn einzelne Punkte unwirksam sein sollten.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters (Brünnerstraße 4, 2201 Gerasdorf bei Wien).
Quelle: AGBs wurde mithilfe der AGB-Vorlage von GhostWeb-Marketing und Webdesign Agentur in Wien erstellt – in Kooperation mit Elektriker in Wien